Gesamtrevision der Ortsplanung / Planungszone ab 6. Mai 2024
In der Zeit vom 6. Mai 2024 – 4. Juni 2024 wurden die Unterlagen unter der Rubrik «Dokumente» betreffend der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Udligenswil während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (§§ 6 und 61 Planungs- und Baugesetz [PBG] und § 6 Planungs- und Bauverordnung [PBV]). Mit der öffentlichen Auflage der Gesamtrevisionsunterlagen, wird die Planungszone, die zur Sicherstellung der Nutzungsplanung dient, wirksam (§§ 81 Abs. 1 und 85 Abs. 2 PBG).
Aufgrund der Planungszone ab dem 6. Mai 2024 gelten nebst den Unterlagen unter der Rubrik «Dokumente», das Bau- und Zonenreglement, Ausgabe vom 17. März 2008/26. November 2018 (BZR), das Planungs- und Baugesetz, aktuelle Ausgabe und Anhang, die Planungs- und Bauverordnung, aktuelle Ausgabe und Anhang sowie die übrigen massgebenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.