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Betreuungsgutscheine

Was sind Betreuungsgutscheine?

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Auch die schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) wird – wie bis anhin – finanziell unterstützt. Bei den Tagesstrukturen bleibt der bisherige Anmeldeprozess unverändert. Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen. Bei Kindertagesstätten und Tagesfamilien richtet sich die Höhe der Betreuungsgutscheine zudem nach dem massgebenden Erwerbspensum.

Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Einrichtung aus.
  2. Haben Sie einen Betreuungsplatz gefunden? Lassen Sie sich diesen von der Kindertagesstätte/Tageselternvermittlungsstelle auf dem Formular bestätigen.
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
  4. Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Bestätigung der Betreuungsinstitution an die Finanzverwaltung Udligenswil, finanzen@udligenswil.ch

Anspruch auf Betreuungsgutscheine hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Udligenswil
  • Bei Kindertagesstätten und Tagesfamilien Erwerbspensum bei Paaren gemeinsam mindestens 120 Prozent, bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden: Ausbildungen (Studium, Lehre, Weiterbildung etc.) sowie der Bezug von Arbeitslosentaggeldern oder Invalidenrenten. Bei den Tagesstrukturen wird keine Erwerbstätigkeit vorausgesetzt.
  • Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Ihr Kind im Vorschulalter
  • Massgebendes Einkommen unter CHF 130 000 pro Jahr

Weitere Informationen finden Sie im Reglement und in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Udligenswil.