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Umwelt und Energie

Die Gemeinde Udligenswil ist gewillt, umweltpolitische Akzente zu setzen. Es besteht ein Naturschutzleitplan, der laufend umgesetzt wird.


Umweltschutz

Die Gemeinde Udligenswil hat im Jahre 2008 ein neues Bau- und Zonenreglement erhalten. Darin sind in Artikel 17 die Naturschutzzonen I - V enthalten.

Sie bezwecken die Erhaltung schützenswerter Gebiete, als Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Auch ein Naturschutzleitplan wurde erstellt und wird von der Umweltschutzkommission dauernd jedes Jahr umgesetzt. In Artikel 18 werden die Hecken, Feldgehölze, die Uferbestockungen geschützt.

Die Umweltschutzkommission wurde im Jahr 2000 von einer paritätischen in eine Fach- und Sachkommission umgestaltet. Es besteht ein Pflichtenheft und die Mitglieder haben die Kompetenz, einzelne Aufträge selbständig zu bearbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Udligenswilerinnen und Udligenswiler haben somit Gelegenheit, auch mit Vorschlägen an die Umweltschutzkommission zu gelangen und Verbesserungen für Tiere und Landschaft zu erreichen.
 
Im Bereich der Energie sind vor allem die CKW mit einem Vertrag in der Gemeinde eingebunden. Dazu gehören auch die Beleuchtung, Strassenlampen, die Stromlieferung allgemein und das dazugehörige Leitungsnetz.

Die Heizungen werden mit Öl aber zu einem grossen Teil auch mit Wärmepumpen (Luft oder Erdsonden), Holz und Schnitzelfeuerungen betrieben.

Verantwortlich: Gisela Künzli-Huber, Bauvorsteherin
 
Umgang mit Immissionskonflikten
In der Bevölkerung entstehen immer wieder Konflikte, welche auf Immissionen zurück zu führen sind. Diese Konflikte sind zu bearbeiten und es müssen Lösungsmöglichkeiten gesucht und ausgearbeitet werden. Mit dem nachfolgenden Merkblatt zur Ausführungen will der Gemeinderat seinen Beitrag zur Findung der Harmonie auch bei Gegensätzen leisten.

Merkblatt: Umgang mit Immissionskonflikten