Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025
Ort
Bühlmattsaal,Meierskappelstrasse 76044 Udligenswil
Informationen
- Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative und besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innen der Gemeinde. In Udligenswil finden alljährlich im Sommer und im Winter die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Dem Gemeinderat steht es frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die spätestens 5 Tage vor der Gemeindeversammlung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Udligenswil haben.
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Dokumente
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Anordnung Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 (PDF, 122.74 kB) | Download | 0 | Anordnung Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 |
Botschaft Rechnung 2024 Udligenswil (PDF, 1.96 MB) | Download | 1 | Botschaft Rechnung 2024 Udligenswil |
Jahresbericht 2024 (PDF, 20.09 MB) | Download | 2 | Jahresbericht 2024 |
Anhang Jahresbericht 2024 (PDF, 9.75 MB) | Download | 3 | Anhang Jahresbericht 2024 |
Synopse Reglement Videoüberwachung (PDF, 41.37 kB) | Download | 4 | Synopse Reglement Videoüberwachung |
Jahresrechnung Wohnen am Bächli 2024 (PDF, 174.14 kB) | Download | 5 | Jahresrechnung Wohnen am Bächli 2024 |