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Betreibungsbegehren

Wer eine Betreibung gegen einen Schuldner einleiten möchte, hat ein Betreibungsbegehren einzureichen. Das zuständige Amt richtet sich nach dem Wohnsitz der betroffenen Person oder bei juristischen Personen nach dem Sitz der Gesellschaft. Für die Gemeinde Udligenswil ist das regionale Betreibungsamt Root zuständig.

Das entsprechende Formular finden Sie über den untenstehenden Link.

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