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Kehrichtentsorgung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Die Sammeltage können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, oder in Containern (anthrazit/grau) mit Gewichtsgebühr, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr.  Nicht korrekt bereitgestellte Abfälle werden mit Rückweisekleber markiert, stehen gelassen und REAL gemeldet.

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:

17 l-Sack CHF 0.90
35 l-Sack CHF 1.70
60 l-Sack CHF 2.60
110 l-Sack CHF 4.00

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Karton, Weissblech, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) steht unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle / Ökihof an der Meierskappelstrasse 11 a/b zur Verfügung.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

 

Kehricht-Grundgebühr

Die Kehricht-Grundgebühr beträgt CHF 52.50 für Einpersonenhaushalte, CHF 90.– für Mehrpersonenhaushalte und CHF 90.– für Gewerbe. Die Verrechnung erfolgt einmal jährlich an die Grundeigentümer.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Entsorgung_REAL (PDF, 528.79 kB) Download 0 Merkblatt Entsorgung_REAL