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Weiterhin absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

14. Juli 2026

Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit ist die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter gross. Auch die in den nächsten Tagen erwarteten Regenfälle werden voraussichtlich nicht ausreichen, um das Waldbrandrisiko signifikant zu senken.

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen hat der Kanton Luzern per 25. Juni 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur. erlassen. Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind.

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Feuer
Pixabay/alexas_fotos