Prämienverbilligung
Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Bis zum 31. Oktober 2024 kann man seinen Anspruch anmelden. Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben grundsätzlich Personen und Familien, die:
• am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und • bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind.
Für Kinder und für junge Erwachsene in Ausbildung gelten separate Ansprüche, wenn das massgebende Einkommen der Familie einen bestimmten Wert nicht übersteigt. Für Zuzüger aus dem Ausland ist ein unterjähriger Anspruch möglich, sofern sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung haben. Weitere Informationen, das Anmeldeformular sowie die gesetzlichen Grundlagen der Prämienverbilligung finden Sie hier.