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Rasen mähen und lärmige Arbeiten

26. Mai 2023
Mit Beginn des Frühlings gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit. Damit verbunden sind auch Lärmemissionen, verursacht durch Geräte wie Rasenmäher und Hochdruckreiniger. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten». Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt. In diesem Sinne bitten wir Sie, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends auszuführen. Wir empfehlen folgende Zeiten:
Montag bis Freitag
08.00–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Samstag
09.00–12.00 Uhr
13.00–18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.
Rasenmähen