Steueramt
Zuständigkeit
- Mündliche und schriftliche Auskünfte an Steuerpflichtige
- Veranlagung / Rechnungsstellung / Inkasso unselbständig Erwerbende
- Inkasso Juristische Personen
- Inkasso Selbständigerwerbende
Sie haben die Möglichkeit, jeden Monat eine Vorauszahlung an die Gemeinde für die Steuerrechnung zu leisten. Diese Teilzahlungen werden - ab Eingang beim Steueramt bis am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres - aktuell nicht verzinst.
Die erforderlichen Einzahlungsscheine können Sie über den Online-Schalter bestellen.
Weitere Hinweise und Dienste (Online Steuerberechnung, Steuerformulare herunterladen usw.) finden Sie auf der Website des Kantons Luzern www.steuernluzern.ch.
Kontakt
SteueramtSchlössligasse 2
6044 Udligenswil
Tel. 041 371 16 67
Fax 041 371 13 12
steuern@udligenswil.ch
Personen
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