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Steueramt

Zuständigkeit

  • Mündliche und schriftliche Auskünfte an Steuerpflichtige
  • Veranlagung / Rechnungsstellung / Inkasso unselbständig Erwerbende
  • Inkasso Juristische Personen
  • Inkasso Selbständigerwerbende


Sie haben die Möglichkeit, jeden Monat eine Vorauszahlung an die Gemeinde für die Steuerrechnung zu leisten. Diese Teilzahlungen werden - ab Eingang beim Steueramt bis am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres - aktuell nicht verzinst.

Die erforderlichen Einzahlungsscheine können Sie über den Online-Schalter bestellen.

Weitere Hinweise und Dienste (Online Steuerberechnung, Steuerformulare herunterladen usw.) finden Sie auf der Website des Kantons Luzern www.steuernluzern.ch.

Kontakt

Steueramt
Schlössligasse 2
6044 Udligenswil
Tel. 041 371 16 67
Fax 041 371 13 12
steuern@udligenswil.ch

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