Energiemeldung / Energiespiegel
Energiemeldung:
Am 1. Januar 2019 ist das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft getreten. Weitere Informationen zum neuen Energiegesetz finden Sie auf der Homepage des Kantons Luzern, Dienststelle Umwelt und EnergieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Neu sind der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) bei der Gemeinde meldepflichtig. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn mit der nachfolgenden Energiemeldung gemeldet werden:
- Energiemeldung des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Energiespiegel Udligenswil:
Die Energiespiegel für Gemeinden können Sie auf der Webseite der kantonalen Dienststelle Umwelt und EnergieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. generieren.
Informationen
- Datum
- 7. Januar 2019
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bauamt | 041 371 13 13 | bauamt@udligenswil.ch |