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Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage.  Wer heute seinen einwandfreien Leumund nachweisen möchte, kann dafür drei Dokumente vorlegen: 

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug


Ein Handlungsfähigkeitszeugnis erhalten Sie bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Luzern-Land:
Oberfeld 15B
6037 Root D4
Telefon 041 455 45 45
info@kesblula.ch

Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden oder online unter www.strafregister.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.  bestellt und bezahlt werden.

Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt RootExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder via Online Schalter bestellt werden.