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Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein «Leumundszeugnis» laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug sowie einem Betreibungsregisterauszug. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.


Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der KESB Luzern-Land bezogen werden:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Oberfeld 15B
6037 Root D4
Telefon 041 455 45 45
info@kesblula.ch

Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt. Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.ch  bestellt und bezahlt werden.

Ein Betreibungsregisterauszug kann entweder direkt beim Betreibungsamt Udligenswil oder via Online Schalter bestellt werden.