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Beglaubigungen

Der/die Beglaubigungsbeamte/in  beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss de/die Gesuchsteller/in persönlich erscheinen und hat sich auszuweisen durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte, Führerausweis genügt nicht). Die zu beglaubigende Unterschrift ist in Anwesenheit der Beglaubigungsbeamtin auf dem Schriftstück vorzunehmen. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

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