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Betreuungsgutscheine

Was sind Betreuungsgutscheine?

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Auch die schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) wird – wie bis anhin – finanziell unterstützt.  Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen. 

 

Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?

Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Bisher galt für Vorschul- und Schulkinder dasselbe System. Neu wird zwischen Vorschulkinder und Schulkinder unterschieden. 

 

Vorgehen bei Schulkinder (ab Eintritt obligatorischer Kindergarten bis Abschluss Primarschule)

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Einrichtung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.aus.
  2. Haben Sie einen Betreuungsplatz gefunden? Lassen Sie sich diesen von der Kindertagesstätte/Tageselternvermittlungsstelle auf dem Formular bestätigen.
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
  4. Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Bestätigung der Betreuungsinstitution an die Finanzverwaltung Udligenswil, finanzen@udligenswil.ch

Vorgehen bei Vorschulkinder (ab 3 Monate bis Eintritt in den Kindergarten)

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer anerkannten Einrichtung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.aus.
  2. Haben Sie einen Betreuungsplatz gefunden? Reichen Sie zur Prüfung Ihres Anspruchs auf einen Betreuungsgutschein online das Gesuch ein:
    KiBeLuExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
  3. Die Gemeinde erhält das Gesuch elektronisch und prüft ob die Anspruchsbedingungen erfüllt sin. 

Anspruch auf Betreuungsgutscheine hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Udligenswil
  • Bei Kindertagesstätten und Tagesfamilien Erwerbspensum bei Paaren gemeinsam mindestens 120 Prozent, bei Alleinerziehenden mindestens 20 Prozent. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden: Ausbildungen (Studium, Lehre, Weiterbildung etc.) sowie der Bezug von Arbeitslosentaggeldern oder Invalidenrenten. Bei den Tagesstrukturen wird keine Erwerbstätigkeit vorausgesetzt.
  • Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution für Ihr Kind im Vorschul- oder Schulalter
  • Massgebendes Einkommen unter CHF 120'000 pro Jahr

Einen ersten Überblick können Sie sich mit dem Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Luzern verschaffen, der den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung berechnet. 

Weitere Informationen finden Sie im Reglement und in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Udligenswil. Bitte beachten Sie, dass diese derzeit überarbeitet werden.