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Schulwegsicherheit

30. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat in der September-Ausgabe bereits darüber informiert, dass auf einem Abschnitt der Meierskappelstrasse (Kantonsstrasse) die Einführung von Tempo 30 geprüft wird. Für Verkehrsanordnungen und damit auch für die Herabsetzung der allgemeinen
Höchstgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen ist die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern zuständig.
Gestützt auf die Ergebnisse der von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) erstellten Verkehrssicherheitsanalyse sowie die Anliegen der eingereichten Petition hat der Gemeinderat
beschlossen, beim Kanton Luzern ein Gesuch zur Einführung einer Tempo-30-Zone einzureichen. Dies betrifft den Bereich zwischen Einfahrt Chräi (Höhe Chräi 1) und Einfahrt Schulhausweg (Höhe Meierskappelstrasse 1 und 2). Gleichzeitig wird der Kanton ersucht zu prüfen, ob das angestrebte Schutzziel auch mit anderen geeigneten Massnahmen erreicht werden kann.
Mit der Einreichung des Gesuchs wird das ordentliche kantonale Prüfverfahren
eingeleitet und gegebenenfalls die Einholung eines externen Gutachtens
verlangt. Die vorgesehene Geschwindigkeitsreduktion oder andere geeignete Massnahmen sollen insbesondere zur Erhöhung der Schulwegsicherheit sowie der allgemeinen
Verkehrssicherheit beitragen.
Über die weiteren Verfahrensschritte und den Entscheid der zuständigen kantonalen Stellen wird die Bevölkerung erneut informiert.

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