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Neu gilt absolutes Feuerverbot im Freien

6. August 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind hat der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5, sehr gross, erhöht und ein absolutes Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) erlassen. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen.

Das absolute Feuerverbot im Freien beinhaltet folgende Regelungen:

  • Im ganzen Kanton Luzern ist es im Freien verboten, Feuer zu entfachen.
  • Das Feuerverbot gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
  • Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern alles Art ist verboten.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist verboten.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
  • Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Trockenheit wirkt sich auf die Grundwasserstände und das Löschwasser aus

Im Kanton Luzern sind die Pegel von Oberflächengewässern sowie auch die Grundwasserstände ausserordentlich tief und unterschreiten vielerorts die Werte von Trockenperioden vergangener Jahre. Die sich abzeichnende Wasserknappheit stellt auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall vor zusätzliche Herausforderungen bei der Brandbekämpfung. Der Kanton bittet die Bevölkerung, die durch Gemeinden oder lokale Wasserversorgungen empfohlenen oder angeordneten Massnahmen konsequent umzusetzen und das Trinkwasser bewusst und sparsam zu verwenden.

Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Bild: pixabay/leovinus

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Plakat Feuerverbot im Freien (PDF, 999 kB) Download 0 Plakat Feuerverbot im Freien
Allgemeinverfügung Absolutes Feuerverbot im Freien (PDF, 690 kB) Download 1 Allgemeinverfügung Absolutes Feuerverbot im Freien