Feuer- und Feuerwerksverbot beachten!
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr gilt das vom Kanton Luzern erlassene Feuerverbot weiterhin.
Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen. Im Wald und in Waldesnähe (50m) ist das Entfachen von Feuer verboten. Im gesamten Kantonsgebiet dürfen zudem keine Feuer an unbefestigten Feuerstellen entfacht und keine Einweggrills benutzt werden. Ebenfalls untersagt ist das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.
Weitere und aktuelle Informationen erhalten Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Feuerverbot Wald und Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 0 | Feuerverbot Wald und Waldesnaehe |
| Informationsdarstellung (PDF, 69 kB) | Download | 1 | Informationsdarstellung |