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Gesamtrevision Ortsplanung vom Regierungsrat genehmigt

14. Juli 2025

Die Udligenswiler Stimmbevölkerung hat an ihrer Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 der Gesamtrevision der Ortsplanung zugestimmt und gleichzeitig den aktualisierten Verkehrsrichtplan und ein erstmals erstelltes Bauminventar zur Kenntnis genommen. Nun hat auch der Luzerner Regierungsrat die Revision genehmigt. Der Entscheid des Regierungsrates wurde am 3. Juli 2025 versandt. Die neuen Regelwerke, bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenreglement, erwachsen 20 Tage nach Publikation im Kantonsblatt in Rechtskraft. Das bedeutet, dass ab sofort alle Baugesuche nach den neu geltenden Vorgaben beurteilt werden.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der vorliegenden Revision eine solide Basis für eine raumplanerisch sinnvolle, zukunftsgerichtete und qualitativ hochstehende Weiterentwicklung unserer schönen Gemeinde zu schaffen. Der Kanton würdigt die Planung und hält fest, dass diese den fachlichen und rechtliche Anforderungen entspreche und recht- und zweckmässig sei. Somit findet die intensive, sorgfältige Planung nach einem 6-jährigen Prozess ihren Abschluss. Bei dieser Gelegenheit bedankt sich der Gemeinderat bei den Ortsplanungskommissionsmitgliedern, namentlich bei Ruedi Fischer, Armin Gisler, Patrik Häusler, Daniel Keller und Anja Schäffer-Eugster, für ihre wertvolle Mitarbeit.

Mit der neuen Ortsplanung übernimmt die Gemeinde Udligenswil die Änderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 1. Januar 2014 und passt die Nutzungsplanung gleichzeitig der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) an. Dabei wird die bisherige Ausnützungsziffer (AZ) durch die Überbauungsziffer (ÜZ) und die Geschossigkeit durch eine vorgegebene Gesamthöhe ersetzt. Die ÜZ definiert den Fussabdruck eines Gebäudes im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Insgesamt wird damit eine höhere Dichte erzielt. 

Kernstück der Revision war der Abtausch von gemeindeeigenen Baulandgrundstücken. Der Gemeinderat stellt sich vor, auf dem neu eingezonten Grundstück «Grossmatt», welches der Wohnzone 3b zugewiesen wurde, dereinst gemeinnützigen Wohnungsbau, Generationenwohnen oder andere zweckgebundene Wohnformen zu realisieren. 

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Bauvorsteherin Gisela Künzli-Huber, bauvorsteherin@udligenswil.ch oder Tel. 041 371 13 13, wenden.
 

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