Der Gemeinderat hat – teilweise aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung – festgestellt, dass an mehreren Orten auf dem Gemeindegebiet unberechtigterweise Fahrverbotsschilder montiert wurden. Verkehrsschilder, wie zum Beispiel Fahrverbote, gelten als sogenannte Verkehrsanordnungen und werden von der zuständigen Behörde oder vom Bezirksgericht erlassen. Seit einem Regierungsratsbeschluss im Jahr 2019 sind die Gemeinden dafür verantwortlich, solche Anordnungen auf öffentlich zugänglichen Privat- und Güterstrassen zu verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob die Strasse in öffentlichem oder privatem Eigentum ist – entscheidend ist, ob sie allgemein zugänglich ist. Die Gemeinden handeln dabei unter Aufsicht des Kantons. Zudem gelten Verkehrsanordnungen als Allgemeinverfügungen und müssen mit einer Rechtsmittelbelehrung im Kantonsblatt veröffentlicht werden. Erst nachdem die zuständige Behörde dies angeordnet hat, dürfen die entsprechenden Verkehrsschilder oder Markierungen angebracht werden. Der Gemeinderat befindet sich aktuell im Austausch mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, auf deren Grundstücken entsprechende Verkehrsschilder montiert sind, und ist bestrebt, den jeweils gesetzmässigen Zustand wieder herzustellen.