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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative und besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innen der Gemeinde. In Udligenswil finden alljährlich im Sommer und im Winter die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Dem Gemeinderat steht es frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Ort

Bühlmattsaal, Meierskappelstrasse 7
6044 Udligenswil

Aufgaben

An den Gemeindeversammlungen werden, nebst allfälligen weiteren Geschäften, jährlich folgende Geschäfte behandelt:

Gemeindeversammlung (Sommer)
  • Genehmigung Jahresbericht inkl. Jahresrechnung des Vorjahres

Gemeindeversammlung (Winter)
  • Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan
  • Genehmigung Budget mit Steuerfuss

Aufgaben je nach Bedarf:
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts
  • Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen
  • Beschluss von Sonderkrediten
  • Beschluss über Grundstückgeschäfte, etc.
  • Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden

Kompetenzen

Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative und besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innen der Gemeinde. In Udligenswil finden alljährlich im Sommer und im Winter die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Dem Gemeinderat steht es frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die spätestens 5 Tage vor der Gemeindeversammlung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Udligenswil haben.

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