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Beglaubigungen

Die Beglaubigungsbeamtin beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der*die Gesuchsteller*in persönlich erscheinen und hat sich auszuweisen durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte, Führerausweis genügt nicht). Die zu beglaubigende Unterschrift kann im Voraus oder in Anwesenheit der Beglaubigungsbeamtin auf dem Schriftstück gezeichnet werden. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

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