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Alimentenhilfe

Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Alimentenfachstelle wenden. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann. Der Alimentenfachstelle Adligenswil sind auch die Gemeinden Udligenswil und Meierskappel angeschlossen.

Hier finden Sie das Merkblatt, das Antragsformular sowie die Inkassovollmacht:

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