Hundesteuer
Zuständiges Amt: Finanzverwaltung Das Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet die Gemeinden im Kanton Luzern, bei Hundehaltenden jährlich eine Steuer zu erheben. Die Hundesteuerrechnung wird in Udligenswil im ersten Quartal des Jahres zugestellt. Die Hundesteuer pro Kalenderjahr beträgt Fr. 120.-, Hofhunde Fr. 40.- und ist jeweils für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Junghunde sind erst ab einem Alter von sechs Monaten steuerpflichtig. Mit den Steuergeldern finanziert die Gemeinde Udligenswil unter anderem ein flächendeckendes Netz an Hundekotbehältern und sorgt für Leerung, Nachschub an Hundekot beuteln und allgemeine Sauberkeit im Umfeld der Behälter. Es ist erlaubt, einige Beutel als Vorrat mitzunehmen. Verknotete Kotbeutel dürfen auch in jedem anderen öffentlichen Abfalleimer entsorgt werden. Neue Datenbank
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