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Steueramt

Zuständigkeit

  • Mündliche und schriftliche Auskünfte an Steuerpflichtige
  • Veranlagung / Rechnungsstellung / Inkasso unselbständig Erwerbende
  • Inkasso Juristische Personen
  • Inkasso Selbständigerwerbende


Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der positive und der negative Ausgleichszinssatz neu 1,25 %. Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlungen  und zu viel bezahlte Steuern gewährt und mit der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben. Freiwillige Vorauszahlungen sind somit wieder attraktiv, z.B. in Form von monatlichen Ratenzahlungen an das Steueramt. Falls die Steuerzahlungen den Betrag der definitiven Steuerrechnung (Schlussrechnung) übersteigen, wird für die Differenz (d.h. zu viel bezahlte Steuern) ab 1.1.2024 bis zur Rückvergütung ebenfalls ein Zins von 1,25 % vergütet. Ein negativer Ausgleichszins in Höhe von 1,25 % wird dann fällig, wenn der Totalbetrag gemäss definitiver Steuerrechnung am allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.) noch nicht bezahlt ist.

Die erforderlichen Einzahlungsscheine können Sie über den Online-Schalter bestellen.

Weitere Hinweise und Dienste (Online Steuerberechnung, Steuerformulare herunterladen usw.) finden Sie auf der Website des Kantons Luzern www.steuernluzern.ch.

Kontakt

Steueramt
Schlössligasse 2
6044 Udligenswil
Tel. 041 371 16 67
Fax 041 371 13 12
steuern@udligenswil.ch

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