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Bildung / Schule

Richtlinien Schülertransport

Die vorliegenden Richtlinien gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die in der Gemeinde Udligenswil schulpflichtig sind, vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr. Die Transportkosten für Schüler/innen der Sonderschule werden durch Verfügung des Bildungs- und Kulturdepartement geregelt und fallen nicht unter diese Richtlinien.

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Schulreglement der Gemeinde Udligenswil (PDF, 459.57 kB) Download 0 Schulreglement der Gemeinde Udligenswil
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