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Hundekontrolle An- und Abmeldung

Anmeldung des Hundes

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

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Verfahren

Das Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet die Gemeinden im Kanton Luzern, bei Hundehaltenden jährlich eine Steuer zu erheben. Die Hundesteuer pro Kalenderjahr beträgt Fr. 120.-, Hofhunde Fr. 40.- und ist jeweils für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Junghunde sind erst ab einem Alter von sechs Monaten steuerpflichtig.

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