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Abmeldung / Wegzug

Bei einem Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich bei unseren Einwohnerdiensten abmelden. Wir bitten Sie, den Schriftenempfangsschein oder einen Identitätsausweis mitzubringen. Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis.

Schweizer Bürger:
Der Heimatschein wird direkt an die Wegzugsgemeinde geschickt.

Wegzug ins Ausland:
Ein Wegzug ins Ausland ist weiterhin am Schalter zu melden.

Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

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