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Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

28. März 2024
Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern während der Brut- und Setzzeit von 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand an die Leine genommen werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen in einem anderen Kanton zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» werden, doppelt so häufig wie von Füchsen.

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Mit Inkrafttreten der neuen Kantonalen Jagdgesetzgebung per 1. April 2018 gelten Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht als Vergehen und können mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken sanktioniert werden. Wir danken den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Wildtiere und ihren Jungen.

Leinenpflicht