Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Vorschriften gelten für alle Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz
Ab dem 28.11.2022, gilt:
- Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Futter- und Wasserstellen unzugänglich für Wildvögel!
- Trennung von Hühner und Gänsen/Enten.
- Keine Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte.
- Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.
Massnahmen gelten mindestens bis am 15.02.2023.
Direktzahlungen für «BTS» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» kann vorläufig weiterhin verwendet werden
Bei den derzeit in Europa zirkulierenden HPAI-Stämmen liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden müsste.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist weiterhin unbedenklich.
Registrierung von Geflügelbetrieben
Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobby-halter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Das Online-Formular steht auf der Homepage des LAWA zur Verfügung. Link zum Formular https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung
Funde von toten Wildvögeln
Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden. Vorgehen bei Wildvogelfunden
Link BLV – Vogelgrippe beim Tier
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html
Zugehörige Objekte
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FAQ_Haufig_gestellte_Fragen_zu_Vogelgrippe.pdf | Download | 0 | FAQ_Haufig_gestellte_Fragen_zu_Vogelgrippe.pdf |