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Kehrichtentsorgung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Die Sammeltage können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, oder in Containern (anthrazit/grau) mit Gewichtsgebühr, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr.  Nicht korrekt bereitgestellte Abfälle werden mit Rückweisekleber markiert, stehen gelassen und REAL gemeldet.

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren betragen:

17 l-Sack Fr. 0.90
35 l-Sack Fr. 1.70
60 l-Sack Fr. 2.60
110 l-Sack Fr. 4.00

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Karton, Weissblech, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) steht unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle Hofmatt zur Verfügung.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Zugehörige Objekte

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