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Todesfälle

Was wird für die Meldung eines Todesfalles benötigt?
Todesfälle, die sich ausserhalb der Gemeinde Udligenswil ereignen, werden am Ereignisort im Register eingetragen. Sofern die Bestattung in Udligenswil erfolgt, ist umgehend mit der Friedhofverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Todesfälle, die zu Hause erfolgen, sind spätestens nach 2 Tagen am Teilungsamt Udligenswil zu melden. Mitzubringen für die Meldung ist die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein bzw. der Familienausweis und bei ausländischen Staatsangehörigen der Geburtsschein oder der Eheschein.
Sollte die Gemeindeverwaltung wegen anerkannten Feiertagen drei Tage oder länger geschlossen sein, können Sie sich an den jeweiligen Feiertagen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefon-
nummer 079 886 73 64 melden.

Wer organisiert die Bestattung?
Die Friedhofverwaltung der Gemeinde Udligenswil organisiert die Bestattung.
Bei Fragen und Auskünften betreffend Friedhof und Gräber wenden Sie sich bitte auch an die Friedhofverwaltung.

Was ist ferner zu beachten?
Sofern die verstorbene Person in Udligenswil wohnhaft gewesen war, nimmt das Teilungsamt Kontakt mit den Angehörigen auf.

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