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Sondersteuern

Sondersteuern (Handänderungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern)
Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Vorbereitung bzw. Veranlagung der Handänderungs- Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuern. Grundlage für diese Steuern sind die kantonalen Gesetze.


Grundbuch- und Handänderungswesen
Die Gemeindekanzlei führt die Kontrollen und Verzeichnisse über die Grundstücke in der Gemeinde Udligenswil (Objektwesen EDV, Katasterschatzungen, Gebäudeversicherungssummen). Sie bearbeitet insbesondere die vom Grundbuchamt gemeldeten Handänderungen (Verkäufe, Erbgänge, Erbteilungen, Schenkungen etc).

Das Grundbuch Luzern Ost wird in Kriens geführt. Für Auskünfte und die Ausstellung von Grundbuchauszügen ist das Grundbuchamt Luzern Ost, Geschäftsstelle Kriens, Meisterstrasse 4, 6010 Kriens, zuständig (Tel. 041 318 12 00, Fax 041 320 41 60).

Kontakt

Sondersteuern
Schlössligasse 2
6044 Udligenswil
Tel. 041 371 12 87
Fax 041 371 13 12
finanzen@udligenswil.ch

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