BETREUUNGSELEMENTE Alle vier Elemente werden in den Räumlichkeiten der Tagesstrukturen angeboten.
Morgenbetreuung (BT 1) Die Kinder werden ab 07.00 Uhr betreut und danach in den Morgenunterricht geschickt.
Mittagsverpflegung (BT 2) Die Mittagsverpflegung dauert von 11.35 Uhr bis 13.30 Uhr. Das Essen wird von einem externen Anbieter geliefert und von den Mitarbeitenden der Tagesstrukturen gekocht. Nach dem Essen können die Kinder die Zeit bis zum Nachmittagsunterricht frei gestalten.
Frühnachmittagsbetreuung (BT 3) Die Betreuung dauert vom Unterrichtsbeginn um 13.25 Uhr bis 15.00 Uhr. Während der Betreuungszeit können die Kinder selbständig ihre Hausaufgaben lösen oder spielen.
Spätnachmittagsbetreuung (BT 4) Die Kinder werden nach dem Nachmittagsunterricht ab 15.00 Uhr bis 17.00/18.00 Uhr betreut, erhalten ein Zvieri, erledigen selbstständig ihre Hausaufgaben oder spielen.
Feiertag, Wochenende, Freitage, Schulferien Das Angebot der Gemeinde Udligenswil ist an den Schulbetrieb gebunden und somit an Wochenenden, Feiertagen und während den Schulferien nicht verfügbar.
RÄUME Die Räume des "Kids ahoi" der Tagesstrukturen befinden sich im Untergeschoss des Schulhauses Bühlmatt II (Jugendraum in Doppelnutzung). Der Eingang befindet sich auf der Westseite des Schulhauses.
BETRIEBSKONZEPT Weitere Informationen zum Betrieb der Tagesstrukturen entnehmen Sie dem
Betriebskonzept. Dieses ist in Papierform auf der Gemeindekanzlei erhältlich oder kann
hier heruntergeladen werden.
ANMELDUNG Anmeldungen nach dem Beginn des Schuljahres (ab Juli) sind nur in Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen möglich.
Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr und ist verbindlich. Die Anmeldungen werden von der Leitung der Tagesstrukturen bearbeitet. Die Bestätigung und Rechnungsstellung erfolgt über die Finanzverwaltung der Gemeinde Udligenswil.
Das Anmeldeformular können Sie
hier downloaden.
BETREUUNGSTARIFE Die entsprechenden Betreuungstarife sind auf der Rückseite des Flyers oder
hier ersichtlich.
Das massgebende Einkommen ergibt sich jeweils aus dem Nettoeinkommen gemäss der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung (Ziff. 310) und 10 Prozent des steuerbaren Vermögens. Wurden in der Steuererklärung Beiträge an anerkannte gebundene Selbstvorsorgen (Ziff. 260, 261) geleistet oder weitere Abzüge (Ziff. 280, 282, 284 – 286) geltend gemacht, sind diese dem Nettoeinkommen ebenfalls aufzurechnen.
Die zuständige Finanzabteilung wird die Tarifstufe nach dem Anmeldungseingang festlegen und gemeinsam mit der Anmeldebestätigung schriftlich mitteilen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.