Information der Einwohnerkontrolle bei Zuzug, Umzug oder Wegzug
Gerne möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie Ihren Zuzug, Wegzug oder Umzug innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden. Wir stellen ab und zu fest, dass dies vergessen geht. Eltern mit schulpflichtigen Kindern bitten wir, die Schulleitung oder das Schulsekretariat möglichst früh über einen geplanten Zu- oder Wegzug zu informieren.
Zuzug
Wenn Sie neu nach Udligenswil gezogen sind, heissen wir Sie recht herzlich willkommen. Falls Sie sich noch nicht persönlich bei der Einwohnerkontrolle gemeldet haben, bitten wir Sie, dies nachzuholen. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
- Heimatschein
- Interimsausweis/Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthaltern)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls verheiratet)
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung
Ausländische Staatsangehörige
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Passfoto (falls noch kein Ausländerausweis vorhanden ist)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls verheiratet)
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers (Zuzug vom Ausland)
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung
Umzug oder Wegzug
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder einem Wegzug aus Udligenswil bitten wir Sie, dies der Einwohnerkontrolle zu melden. Bei einem Wegzug bringen Sie bitte den Schriftenempfangsschein bzw. den Ausländerausweis mit.
Datum der Neuigkeit 7. Jan. 2020