Sozialversicherungen im Jahr 2019Der Bundesrat hat beschlossen, dass die AHV / IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Die Minimalrente der AHV / IV beträgt neu CHF 1 185 pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Die ALV- und UVG-Lohnsummen betragen hingegen unverändert CHF 148 200. Bei voller Beitragsdauer gelten folgende monatliche Ansätze:
Ergänzungsleistungen (EL) Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf sind:
Die Vermögensfreibeträge sind:
Datum der Neuigkeit 22. Feb. 2019
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