Neuorganisation KehrichtgrundgebührIn den vergangenen Jahren wurden jeweils alle Haushalte mit einer Rechnung zur Kehrichtgrundgebühr bedient. Zwecks Prozessoptimierung und der Nutzung von Synergien wird die Fakturierung ab diesem Jahr geändert. Neu wird die Kehrichtgrundgebühr zusammen mit den Wasser/Abwasser-Gebühren fakturiert und verschickt. Dem Liegenschaftseigentümer werden somit zukünftig alle Gebühren direkt in Rechnung gestellt, welche gegebenenfalls via Nebenkosten an die Mieter zu verrechnen sind. Das Tarifmodell und die Gebührenhöhe (CHF 52.50 für Einpersonenhaushalte, CHF 90 für Mehrpersonenhaushalte und CHF 90 für Gewerbe) bleiben unverändert bestehen. Datum der Neuigkeit 3. Sept. 2018
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