Sozialversicherungen im Jahr 2017Der Bundesrat hat beschlossen, den Stand der AHV- und IV-Renten für 2017 beizubehalten. Damit bleiben auch die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge sowie die maximalen Sparbeiträge der Säule 3a gleich hoch wie 2016. Die ALV- und IVG-Lohnsummen betragen unverändert CHF 148 200.00Bei voller Beitragsdauer gelten folgende monatliche Ansätze:
Ergänzungsleistungen (EL) Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf sind:
Die Vermögensfreibeträge sind:
Datum der Neuigkeit 3. März 2017
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